Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen
zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen,
öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder
Industrieanlagen bezeichnet.
Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern,
die den Brand anhand physikalischen Eigenschaften erkennt und
nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen.
Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes,
das initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und, zum Sach- und Personenschutz,
meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder auch der Feuerwehr.
In Deutschland müssen Brandmeldeanlagen (BMA) heute nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehren erstellt, geplant und errichtet werden.